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Dienstag, 03.12.2024

jW-Interview: »Sogar eine Anwaltskanzlei wurde abgehört«

Ein Gespräch mit Barbara Jung. Sie ist engagiert in der internationalistischen Initiative »Libertad!«

jW: Ihr Telefon und das von mindestens 13 weiteren Linken wurde zwischen 1998 und 2006 abgehört – Sie waren angeblich Mitglieder oder Unterstützer der »militanten gruppe« (mg). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Maßnahme vor zwei Jahren für rechtswidrig erklärt. Warum klagen Sie jetzt noch vor dem Verwaltungsgericht?

Jung: Die Entscheidung des BGH betraf nur die Abhörmaßnahmen des Bundeskriminalamtes. Aber auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat unsere Telefone abgehört und E-Mails mitgelesen. Wir wollen jetzt feststellen lassen, daß auch diese Aktion illegal war.

Der Geheimdienst hat ja originelle Begründungen für Ihre angebliche Mitgliedschaft in der mg vorgetragen …

Er argumentiert, daß wir politisch äußerst erfahrene Menschen seien, die seit Jahren aktiv sind und deshalb auch große Erfahrung in der konspirativen Arbeit haben. Nur deswegen könnte man uns nichts nachweisen, und gerade deswegen müßten wir immer weiter abgehört werden.

Muß man erst kleine Straftaten begehen, um unverdächtig zu wirken?

Das will ich nicht gleich sagen. Der Verfassungsschutz hält einen dann wahrscheinlich für unerfahren.

Sie selbst wurden erst relativ spät als angebliches Mitglied der mg gelistet. Wie kam es dazu?

Das BfV hat durch das Abhören mitbekommen, daß ich in der gleichen politischen Gruppe bin wie einige der Mitbetroffenen, nämlich der Initiative »Libertad!«. Und das Amt hat erfahren, daß ich eng liiert bin mit einem der vermeintlich Hauptverdächtigen. Anlaß war dann, daß ich Freunden am Telefon erzählt habe, ich sei am Vorabend mit ihm in einer Kneipe gewesen. An dem Abend hatte es nämlich einen Anschlag gegeben. Der Verfassungsschutz hat dann behauptet, ich habe gewußt, daß das Telefon meines Lebenspartners angezapft ist, und habe ihm ein Alibi geben wollen. Und wenn die das macht, so die Argumentation, dann ist sie auch selbst Mitglied dieser Gruppe.

Wie umfangreich muß man sich so eine Abhöraktion vorstellen?

Bei einigen der Beschuldigten wurden von 1998 bis 2006 ausnahmslos Telefonate mitgehört. Bei mir selbst ging das knapp eineinhalb Jahre, mit zwei Wochen Unterbrechung. Einige von uns haben damals in Wohngemeinschaften gewohnt, und bei denen wurden auch die Handys der Mitbewohner abgehört. Außerdem waren Telefone an den Arbeitsplätzen betroffen, und sogar eine Anwaltskanzlei wurde abgehört.

Wie sah die rechtsstaatliche Kontrolle der Abhörmaßnahmen aus?

(lacht) Zuständig ist bei Geheimdienstmaßnahmen die G10-Kommission des Bundestages. Und es war ein bißchen erschreckend, aus den Akten zu erfahren, wie die alles nur abgenickt hat. Sie hat mit der Begründung, daß wir besonders konspirativ und politisch erfahren seien, alle drei Monate die Verlängerung der Abhörmaßnahme genehmigt.
Interessant ist, daß alleine uns elf Aktenordner über unseren Fall vorliegen. Und die G10-Kommission will es geschafft haben, an einem einzigen Tag den Abhörantrag zu erhalten, die Akten zu studieren und das Abhören zu genehmigen? Das ist schon sehr beeindruckend. Zumal die Akten eben nichts Belastendes hergeben: Der BGH hat ja festgestellt, daß nicht einmal der leiseste Anfangsverdacht gegen uns gegeben war.

Als Linke mit staatlich bescheinigter Erfahrung glauben Sie aber nicht, daß ein Erfolg der Klage rechtswidrige Abhörmaßnahmen verhindert?

Bestimmt nicht. Aber der Kern unserer Klage ist: Wir wollen offenlegen, wie diese Kontrollen vor sich gehen, bzw. wie sie versagen. Es gibt ja eine breite Debatte über die Überwachung des Privatlebens, um Internetdaten usw., und da heißt es immer beruhigend, es werde ja rechtsstaatlich kontrolliert, es gebe einen Richtervorbehalt. Wir wollen öffentlich machen, daß man sich eben nicht darauf verlassen kann, daß wirklich sorgfältig geprüft wird und die persönlichen Rechte geschützt sind.

Interview: Frank Brendle, erschienen in "junge Welt", 28.2.2012

Prozesstermin: Donnerstag, 1. März, 10 Uhr, Verwaltungsgericht, 10557 Berlin, Kirchstraße 7, voraussichtlich Saal 1202.

Verhandelt wird die Klage von Betroffenen, die jahrelanger vom Verfassungsschutz überwacht wurden, gegen die Rechtmäßigkeit dieser Überwachungsmaßnahmen. Hintergrund der Überwachung waren Ermittlungen gegen die militante gruppe (mg) zwischen 1998 und 2006. Die Betroffenen und Kläger sind mehrere linke AktivistInnen, Angehörige, ein Anwaltsbüro und ein ehemaliges Bäckereikollektiv. Durch die Klage sollen die verdeckten Machenschaften des VS öffentlich gemacht werden und insbesondere wie ungehindert - an den parlamentarischen und juristischen Kontrollinstrumenten vorbei - der Verfassungsschutz operiert und dabei auch die Strafverfolgungsbehörden (BKA und BAW) manipuliert und steuert. Der Prozess ist öffentlich.

siehe auch: Staatliche Kontrolle der Geheimdienste?


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