Santiago de Chile. Seit 12. Juli 2010 sind 32 Gefangene aus dem indigenen Volk der Mapuche im Hungerstreik. Die Mehrzahl der beteiligten politischen Gefangenen sitzen im Gefängnis El Manzano in der Stadt Concepción, 515 Kilometer südlich von Santiago, und weitere in der Haftanstalt Temuco, 670 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt.
Nach Angaben des Sprechers der Koordination der politischen Gefangenen Mapuche, Eric Millán, haben die Protestierenden bis zu 17 Kilo an Gewicht verloren und leiden unter Krämpfen, Magenschmerzen, Erbrechen und Ohnmachtsanfällen. Die Journalistenvereinigung Colegio de Periodistas de chile kritisierte, dass die Medien den Protest trotz des schlechten Zustands der Aktivist/innen verschweigen.
Wie eine Generalabrechnung wirkt die Anklage der Münchener Staatsanwaltschaft gegen Hans-Georg E. - das reicht von Angriff auf einen Nazi, über Störung eines Rekrutengelöbnisses bis zu dem Vorwurf, die Residenzpflicht von Flüchtlingen als rassistisch gekennzeichnet zu haben. Diese insgesamt fünf verschiedenen Verfahren wurden zu einem zusammengefasst, um eine Verurteilung des genossen sicherzustellen.
Libertad! solidarisiert sich mit "Ebs“, mit dem wir seit Jahren in München aktiv in Bündnissen und Initiativen solidarisch zusammen arbeiten.
"Viel Rauch, kein Feuer" titelten wir 2003 unseren Text zu den Pressemeldungen über die "Enttarnung der Anführer der militanten gruppe (mg)". Das BKA meinte drei davon in Libertad! entdeckt zu haben und lancierte eine entsprechende Meldung im Nachrichtenmagazin "Focus". Dem war bereits eine jahrelange Bespitzelung vorausgegangen - und es folgten weitere Jahre dauerhafteter Telefon- und Internetüberwachung, Hauseingänge wurden videoüberwacht, PKWs mit Abhörmikrophonen und Peilsendern ausgestattet, zeitweise wurden unsere Genossen auf Schritt und Tritt observiert. Auch wurde versucht, einen Spitzel in die Berliner Libertad!-Ortsgruppe einzuschleusen, was scheiterte. Während der Razzia vor dem G8-Gipfel 2007 wurden Wohnräume, Arbeitsstellen und unser Berliner Libertad!-Büro durchsucht.
Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach §129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. (Siehe: Zehn Jahre Ausforschung!) Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Jetzt erklärte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss die jahrelange Überwachung nachträglich für rechtswidrig: Es bestand gar kein Anfangsverdacht. Und: Verfassungsschutz und BKA ertricksten sich durch Unterschlagung entlastener Informationen, durch Lüge und Täuschung mehrere Dutzend richterliche Überwachungsgenehmigungen.
"Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir.
Wir sind alle militant."
Hier unsere die Ereignisse zusammenfassende Presseinformation vom 19. Juni 2010:
In Genf wurde am Donnerstag (03.06.10) der erste globale Untersuchungsbericht zu Geheimgefängnissen vorgelegt. Wie Andreas Zumach in der taz (05.06.2010) berichtet, werden in mindestens 66 der 192 UNO-Staaten seit den Anschlägen vom 11. September 2001 unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung mehrere tausend Personen illegal in geheimen Gefängnissen inhaftiert und dort oftmals gefoltert.
Angesichts der globalen Finanzmarktkrise und den notwendig folgenden schweren Einschnitten in die Lebensbedingungen der Menschen, gibt es nicht mehr viel, was die Machthaber den Menschen versprechen könnten.
Im Oktober 2009 ging der Prozess gegen Oliver, Florian und Axel im sog. mg-Prozess vor dem Berliner Kammergericht zu Ende. Über diesen Prozess und die Ermittlungsverfahren gegen vier weitere Personen wurde allseits ausführlich berichtet (www.einstellung.so36.net).
In diesem Artikel soll es um die ersten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der militanten gruppe (mg) gehen. Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach § 129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Dass diese Verfahren vom Generalbundesanwalt eingestellt wurden bedeutet aber keinesfalls, dass der VS nicht gegen die gleichen Personen weiter ermittelt!
[Dieser Artikel erschien zuerst in "Die Rote Hilfe", Ausgabe 2/10. www.rote-hilfe.de]
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