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Gleich zwei sehr unterschiedliche Aktivitäten rücken den Rüstungskonzern Rheinmetall zu Leibe und üben praktische Kritik am Geschäft mit dem Tod. In der ersten November-Woche wurde die Rheinmetall-Zentrale aus Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf besetzt, während Tage zuvor eine Munitionsfabrik des gleichen Konzerns mit Brandsätzen angegriffen wurde.
Vor 30 Jahren kam Sigrud Debus während eines Hungerstreiks der Gefangenen aus der Guerilla und des Widerstands im Hamburger Gefängnis ums Leben. Er starb nicht am Hunger, sondern an der Gewalt der Zwangsernährung.
Zum 30. Jahrestag veröffentlichen wir erneut einen Text, der zuletzt in der Libertad!-Zeitung "So oder So" Nr. 6 im März 2000 erschien. Wir weisen auch insbesondere auf einen auch dort veröffentlichten Brief von Sigurd Debus hin, - Sigurd Debus: Über Subjektivität (aus einem Brief vom 19.7.1980).
"Viel Rauch, kein Feuer" titelten wir 2003 unseren Text zu den Pressemeldungen über die "Enttarnung der Anführer der militanten gruppe (mg)". Das BKA meinte drei davon in Libertad! entdeckt zu haben und lancierte eine entsprechende Meldung im Nachrichtenmagazin "Focus". Dem war bereits eine jahrelange Bespitzelung vorausgegangen - und es folgten weitere Jahre dauerhafteter Telefon- und Internetüberwachung, Hauseingänge wurden videoüberwacht, PKWs mit Abhörmikrophonen und Peilsendern ausgestattet, zeitweise wurden unsere Genossen auf Schritt und Tritt observiert. Auch wurde versucht, einen Spitzel in die Berliner Libertad!-Ortsgruppe einzuschleusen, was scheiterte. Während der Razzia vor dem G8-Gipfel 2007 wurden Wohnräume, Arbeitsstellen und unser Berliner Libertad!-Büro durchsucht.
Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach §129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. (Siehe: Zehn Jahre Ausforschung!) Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Jetzt erklärte der Bundesgerichtshof in einem Beschluss die jahrelange Überwachung nachträglich für rechtswidrig: Es bestand gar kein Anfangsverdacht. Und: Verfassungsschutz und BKA ertricksten sich durch Unterschlagung entlastener Informationen, durch Lüge und Täuschung mehrere Dutzend richterliche Überwachungsgenehmigungen.
"Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir.
Wir sind alle militant."
Hier unsere die Ereignisse zusammenfassende Presseinformation vom 19. Juni 2010:
Im Oktober 2009 ging der Prozess gegen Oliver, Florian und Axel im sog. mg-Prozess vor dem Berliner Kammergericht zu Ende. Über diesen Prozess und die Ermittlungsverfahren gegen vier weitere Personen wurde allseits ausführlich berichtet (www.einstellung.so36.net).
In diesem Artikel soll es um die ersten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der militanten gruppe (mg) gehen. Diese Ermittlungen begannen 1998 durch den Verfassungsschutz (VS), ab 2001 wurden sie als Ermittlungsverfahren nach § 129a vom Generalbundesanwalt durch das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeführt. Im Jahr 2008 wurden alle diese Verfahren (gegen insgesamt fünf Personen) eingestellt. Dass diese Verfahren vom Generalbundesanwalt eingestellt wurden bedeutet aber keinesfalls, dass der VS nicht gegen die gleichen Personen weiter ermittelt!
[Dieser Artikel erschien zuerst in "Die Rote Hilfe", Ausgabe 2/10. www.rote-hilfe.de]
175 Flüchtlinge starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen, davon allein 131 an den deutschen Ost-Grenzen,
507 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 299 an den deutschen Ost-Grenzen,
154 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 59 Menschen in Abschiebehaft,
858 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) oder versuchten, sich umzubringen, davon befanden sich 509 Menschen in Abschiebehaft,
5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung und
384 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt,
31 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode, und
488 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert oder kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr,
73 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos,
14 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnahmen,
427 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt, davon 138 Flüchtlinge in Haft.
67 Flüchtlinge starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte,
786 Flüchtlinge wurden z.T. erheblich verletzt,
15 Flüchtlinge starben durch rassistische Angriffe auf der Straße und
767 Menschen wurden verletzt.
Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 378 Flüchtlinge ums Leben –
durch rassistische Übergriffe und Brände in Flüchtlingsunterkünften starben 82 Menschen.

Der Libertad!-Text "Denn sie wissen, was sie tun" erscheint auch als Heft in A5. Sobald es gedruckt vorliegt, kann es bei uns bestellt werden.