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Dienstag, 19.03.2024

Geheimdienst

Die achtjährige Überwachung von Libertad!-Mitgliedern, ihren Familienangehörigen und Freunden in der Zeit von 1998 bis 2006 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz belegt: Es gibt keine demokratische Kontrolle der Geheimdienste.



Gerichtstermin: 1.3.2012, 10.00 Uhr, Saal 1202 (Aushang im Eingangsbereich beachten), VG Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwachte von November 1998 bis Oktober 2006 linke Aktivisten in Berlin unter dem Vorwand, sie seien Mitglieder der damals agierenden „militanten gruppe“ oder würden diese unterstützen. Betroffen sind sechs Einzelpersonen, eine Bio-Bäckerei und ein Anwaltsbüro. Der Bundesgerichtshof hat am 11.3.2010 entschieden, dass die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war, weil es gegen die Betroffenen keinen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben habe.



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