§§129ff
Der Bundesgerichtshof gab der Beschwerde von Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts gegen die angedrohte Beugehaft statt. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Freitag haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern, weil sie sich andernfalls wegen ihrer möglichen Beteiligung an anderen RAF-Aktionen selbst belasten könnten.
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