Am 8. Dezember beginnt vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen Heike Schrader. Der Journalistin wird vorgeworfen, in den Jahren 1996 bis 1999 "Mitglied einer terroristischen Vereinigung", nämlich der DHKP-C, gewesen zu sein. Das Verfahren wird am 8., 9. und 10. Dezember jeweils 10 Uhr im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in 40221 Düsseldorf, Prozessgebäude, Saal 2, Kapellweg 36 stattfinden.
Hier die Solidaritätserklärung des Bündnis für die Einstellung der Paragraph 129(a)-Verfahren http://einstellung.so36.net
09.12.08: Heike Schrader verurteilt
Am Dienstagnachmittag ging das Verfahren gegen die in Griechenland lebende Journalistin Heike Schrader nach zwei Verhandlungstagen zu Ende.
Das Urteil: Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Bundesgerichtshof gab der Beschwerde von Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts gegen die angedrohte Beugehaft statt. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Freitag haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern, weil sie sich andernfalls wegen ihrer möglichen Beteiligung an anderen RAF-Aktionen selbst belasten könnten.