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Samstag, 12.10.2024

Beugehaft gegen ehemailge RAF-Aktivisten angeordnet

Im Prozess gegen Verena Becker in Suttgart wurde gegen die beiden ehemailigen Mitglieder der RAF Siegfried Haag und Roland Mayer Beugehaft verhängt. Sie hatten sich geweigert als Zeugen auszusagen. Eine erste Pressemitteilung der Roten Hilfe.

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Göttingen, den 01.04.2011

Im Prozess gegen Verena Becker Beugehaft gegen Siegfried Haag und Roland Mayer angeordnet! Die Rote Hilfe ruft zu Solidarität auf!

Am gestrigen Prozesstag gegen Verena Becker in Stuttgart wurden sechs Monate Beugehaft und eine Geldstrafe gegen Siegfried Haag verhängt. Auch der ebenfalls geladene Roland Mayer wurde mit Beugehaft und Geldstrafe belegt. Beide hatten die Aussagen als Zeugen konsequent verweigert, bekamen nach Prüfung durch das Gericht jedoch kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO („Gefahr der Selbstbelastung“) zugestanden. Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland setzte aber die Vollstreckung bis zur Überprüfung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) aus, da beide Betroffene Beschwerde eingelegt hatten.

Verena Becker ist seit dem 30. September 2010 in Stuttgart angeklagt wegen der Tötung des ehemaligen NSDAP-Mitglieds und damaligen
Generalbundesanwalts Buback durch das Kommando „Ulrike Meinhof“ im April 1977. Bisher wurden in diesem Verfahren bereits einige ehemalige Militante aus der Roten Armee Fraktion (RAF) vorgeladen. Allen, die darauf beharrten, dass die Frage der Verantwortung eine politische und keine juristische Frage sei und die Aussage verweigerten, wurde als Zeugin oder Zeuge bisher ein Aussageverweigerungsrecht zugesprochen.

Auch juristisch ist die Verhängung von Beugehaft mehr als fragwürdig:
Allen, die vor Gericht der RAF zugeordnet wurden - das zeigt auch der aktuelle Prozess - wurden regelmäßig alle nur irgendwie denkbaren Taten untergejubelt, auch wenn die Beweislage noch so dünn war. Der Verfolgungswille des Staates ist auch heute noch ungebrochen. Das stellen nicht zuletzt die neuen Ermittlungsverfahren unter Beweis, die in den letzten beiden Jahren gegen ehemalige RAF-Mitglieder eingeleitet wurden.
Daher haben alle Betroffenen selbstverständlich eine erneute strafrechtliche Verfolgung zu befürchten und daher ein Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO. Wir gehen davon aus, dass der BGH die unsinnige Drohgebärde des Stuttgarter Gerichts als unrechtmäßig zurückweist.

Die Rote Hilfe ruft zur Solidarität mit den von Beugehaft bedrohten ehemaligen Militanten aus der RAF auf und wird alles in ihren Kräften Stehende tun, sie politisch, juristisch und finanziell zu unterstützen. Wir fordern die endgültige Einstellung aller Verfahren gegen ehemalige Mitglieder der RAF.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.


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