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Samstag, 07.12.2024

Menschenrechte

Im Rahmen unserer Anti-Folter-Kampagne ist uns ein gravierender Fehler unterlaufen. Auf unserem Plakat, das Folterbefürworter benennt, haben wir auch den Strafrechtler Prof. Dr. Bernhard Kretschmer in diesen Zusammenhang gestellt. Tatsächlich liegt die Sache aber genau umgekehrt.



In einer Erklärung mit dem Titel "Die neue Tötungskultur" findet pax christi-Österreich folgende Worte um die gegenwärtige Situation zu beschreiben: "Wir leben in einer neuen Zeit der Faustrache. Obama, Sarkozy und Cameron drücken ihre Zufriedenheit über die Ermordung von Gaddafi aus.



Andrea Wolf, die Gründungsmitglied unserer Initiative Libertad! war, hatte sich Mitte der 90er Jahre der kurdischen Befreiungsbewegung angeschlossen. Nach Aussagen von Augenzeug/innen war sie im Oktober 1998 von türkischen Militärs nach einem Gefecht lebend gefangen genommen, misshandelt und hingerichtet worden.



Anwältin fordert: „Jetzt müssen endlich die verantwortlichen türkischen Militärs wegen vorsätzlicher Tötung von Andrea Wolf vor Gericht gestellt werden!“

Im Fall der Tötung der Münchnerin Andrea Wolf gibt es nach nunmehr über sieben Jahren ein Urteil gegen den türkischen Staat: In seiner Entscheidung vom 8.6.2010, verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), weil „die nationalen Behörden entgegen den Forderungen von Artikel 2* der Konvention keine adäquate und effektive Untersuchung in Bezug auf das Schicksal der Tochter der Klägerin (Anmerkung: die Mutter von Andrea Wolf) geführt haben“. Die Türkei wird darüber hinaus zur Zahlung einer „angemessenen Genugtuung für die seelischen Leiden“ an Lilo Wolf, die Mutter der getöteten Andrea Wolf, verurteilt.
[siehe auch: Libertad! begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den türkischen Staat im Falle des bis heute nicht geklärten Todes von Andrea Wolf]



175 Flüchtlinge starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen, davon allein 131 an den deutschen Ost-Grenzen,
507 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 299 an den deutschen Ost-Grenzen,
154 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 59 Menschen in Abschiebehaft,
858 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) oder versuchten, sich umzubringen, davon befanden sich 509 Menschen in Abschiebehaft,
5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung und
384 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt,
31 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode, und
488 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert oder kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr,
73 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos,
14 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnahmen,
427 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt, davon 138 Flüchtlinge in Haft.
67 Flüchtlinge starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte,
786 Flüchtlinge wurden z.T. erheblich verletzt,
15 Flüchtlinge starben durch rassistische Angriffe auf der Straße und
767 Menschen wurden verletzt.

Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 378 Flüchtlinge ums Leben –
durch rassistische Übergriffe und Brände in Flüchtlingsunterkünften starben 82 Menschen.



Im palästinensischen Dorf Ni'lin bei Ramallah gelang es palästinensischen, israelischen und internationalen Aktivist/innen während der wöchentlichen Demonstration ein Segment der Betonmauer herauszubrechen.



Libertad! ist eine unabhängige Initiative, die weder Gott, Kaiser noch Tribun, Regierung, Staat noch Vaterland (aner)kennt oder mit ihnen im Bunde steht, und auch nicht aus solchen Quellen finanziert wird.



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