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Freitag, 29.03.2024

Keine Beugehaft für Christa Eckes

Seit dem‭ ‬30.‭ ‬September‭ ‬2010‭ ‬läuft in Stuttgart der Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker.‭ ‬Hintergrund des Verfahrens ist die Erschießung des damaligen Generalbundesanwalts Buback‭ ‬1977.‭ ‬Im Laufe des Verfahrens und im Vorfeld des Prozesses wurden bereits mehrere ehemalige Aktive der RAF als Zeug/innen im Bundesgerichtshof‭ (‬BGH‭) ‬in Karlsruhe vorgeladen.‭
So auch Christa Eckes. Obwohl sie zur Zeit des Attentats auf Buback bereits mehrere Jahre im Knast saß,‭ ‬wurde sie vorgeladen und verweigerte die Aussage. Auf Antrag der Bundesanwaltshaft (BAW) wurde daraufhin 6‭ ‬Monate Beugehaft gegen sie verhängt,‭ ‬die aber zunächst zurückgestellt wurde.
Nach einer erneuten Vorladung, wurde sie, weil inzwischen schwer erkrankt, im November im Krankkenhaus vernommen. Auch dort verweigerte sie die Aussage. Das OLG Stuttgart verhängte am‭ ‬1.‭ ‬Dezember sechs Monate Beugehaft gegen Christa Eckes.

Flugblatt:

Keine Beugehaft für Christa Eckes – Tödliche Beugehaftandrohung der Justiz

Unsere Freundin und Genossin Christa Eckes soll in Beugehaft gehen,‭ ‬weil sich das Oberlandesgericht‭ (‬OLG‭) ‬in Stuttgart dem Antrag der Bundesanwaltschaft‭ (‬BAW‭) ‬anschloss.‭ ‬Im August diesen Jahres stellte sich heraus,‭ ‬dass Christa an akuter lymphatischer Leukämie erkrankt ist.‭ ‬Seit Anfang September wird sie mit Chemo-Therapie und Bestrahlung stationär im Krankenhaus behandelt und kämpft um ihr Leben.‭ ‬Eine Haft würde ihr Leben akut gefährden.‭ ‬Die dringend notwendige Therapie würde damit abgebrochen.‭ ‬Die angeordnete Maßnahme riskiert damit bewusst und zynisch ihr Leben.

Seit dem‭ ‬30.‭ ‬September‭ ‬2010‭ ‬läuft in Stuttgart der medial groß inszenierte Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker.‭ ‬Hintergrund des Verfahrens ist die Erschießung des damaligen Generalbundesanwalts Buback‭ ‬1977.‭ ‬Obwohl Christa zur Zeit des Attentats auf Buback bereits mehrere Jahre im Knast saß,‭ ‬wurde sie wie viele andere ehemalige RAF Mitglieder im Vorfeld dieses Prozesses als Zeugin im Bundesgerichtshof‭ (‬BGH‭) ‬in Karlsruhe vorgeladen.‭ ‬Sie hat die Aussage verweigert und auf Antrag der BAW wurden bereits damals‭ ‬6‭ ‬Monate Beugehaft gegen sie verhängt,‭ ‬die aber zunächst zurückgestellt wurde.

Im September‭ ‬2011‭ ‬wurde sie vom OLG Stuttgart erneut als Zeugin im Prozess gegen Verena Becker geladen.‭ ‬Das vorgelegte Attest über Art und Schwere der Erkrankung hielt das Gericht nicht davon ab,‭ ‬im November eine Befragung von Christa im Aufenthaltsraum des Krankenhauses zu erzwingen.‭ ‬Christa bekam zu diesem Zeitpunkt gerade eine Infusion der Chemo-Therapie.‭ ‬Trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Chef-Arztes,‭ ‬dass die Befragung auf keinen Fall länger als‭ ‬30‭ ‬Minuten gehen dürfe,‭ ‬dauerte die ganze Prozedur fast eine ganze Stunde.

Christa hat die Aussage verweigert und das OLG Stuttgart hat am‭ ‬1.‭ ‬Dezember sechs Monate Beugehaft gegen Christa angeordnet.‭ ‬Zuvor sollte allerdings die Haftfähigkeit geprüft werden.‭ ‬Der Beschluss des Gerichts wurde offen als Fax ins Stationszimmer des Krankenhauses geschickt,‭ ‬wo er von allen Vorbeigehenden gelesen werden konnte.‭ ‬Am‭ ‬9.‭ ‬Dezember wurde Christa die Ladung zum Antritt der Beugehaft zugestellt.‭ ‬Sie soll sich bis spätestens‭ ‬23.‭ ‬Dezember‭ ‬2011‭ ‬im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bei Stuttgart einfinden.‭ ‬Ihre Haftfähigkeit wurde nicht geprüft.

Es ist völlig klar,‭ ‬dass Christa im Knast die für sie überlebenswichtige Krebstherapie nicht fortführen kann‭ – ‬auch nicht in einem der Knastkrankenhäuser,‭ ‬die eher Menschen unter Druck setzen als behandeln.‭ ‬Außerdem ist es für Christa in dieser Extremsituation sehr wichtig,‭ ‬die Nähe und den Austausch mit ihren Freund_innen und ihrer Familie zu haben‭ – ‬von Menschen umgeben zu sein,‭ ‬die ihr gut tun.‭

Der Erfolg ihrer Behandlung steht sowieso schon auf Messers Schneide,‭ ‬und jetzt kommt noch die Bedrohung seitens der Justiz dazu.

Warum Aussageverweigerung‭?

Ehemalige Gefangene aus der RAF erklärten in einem Papier vom Mai‭ ‬2010,‭ ‬veröffentlicht‭ „‬von Einigen,‭ ‬die zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren‭“‬:‭ „‬Wenn von uns niemand Aussagen gemacht hat,‭ ‬dann nicht,‭ ‬weil es darüber eine besondere‭ „‬Absprache‭“ ‬in der RAF gegeben hätte,‭ ‬sondern weil das für jeden Menschen mit politischem Bewusstsein selbstverständlich ist.‭ ‬Eine Sache der Würde,‭ ‬der Identität‭ – ‬der Seite,‭ ‬auf die wir uns gestellt haben.‭“ ‬Und an anderer Stelle:‭ „‬Wir machen keine Aussagen,‭ ‬weil wir keine Staatszeugen sind,‭ ‬damals nicht,‭ ‬heute nicht.‭“

Christa besteht auf ihrem legitimen Recht Aussagen zu verweigern.

Das staatliche und gesellschaftliche Rachebedürfnis gegenüber den Menschen,‭ ‬die in der RAF organisiert waren,‭ ‬ist ungebrochen.‭ ‬Verlangt werden Reue und Unterwerfung.‭ ‬Alle,‭ ‬die nicht Abbitte leisten,‭ ‬werden weiterhin verfolgt und denunziert.‭ ‬Die BAW hat bereits in anderen Zusammenhängen die Beugehaft begründet:‭ „‬…die kollektive Aktion‭ (‬muss‭) ‬über das Mittel der Beugehaft gebrochen werden‭“ (‬s.‭ ‬Kasten‭) ‬und‭ „‬Die Beugehaft ist keine Strafe sondern eine Erziehungsmaßnahme‭“ (‬Oberstaatsanwalt in Memmingen,‭ ‬1989‭)‬.‭

Mit dem Prozess gegen Verena Becker wird die Verfolgungswut der Justiz noch nicht zu Ende sein.‭ ‬Weitere Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitglieder der RAF,‭ ‬die bereits verurteilt waren,‭ ‬sind schon eingeleitet.‭

Jetzt gilt es aktiv zu werden,‭ ‬Christa braucht euch jetzt alle‭!

Seid laut und erfinderisch,‭ ‬protestiert‭!

Bringt eure Empörung zum Ausdruck‭!

Wir fordern die sofortige Aufhebung der Beugehaft‭!

Hände weg von Christa‭!

Infos,‭ ‬Aktionen,‭ ‬Aktionsvorschläge und Aufrufe demnächst auf:

Spendenkonto

Die Kosten,‭ ‬die nun auf Christa zukommen,‭ ‬können enorm anwachsen,‭ ‬denn alle gerichtlichen Aufwände,‭ ‬inkl.‭ ‬Knastaufenthalt,‭ ‬werden ihr in Rechnung gestellt.

Förderverein für antifaschistische Kultur
Konto Nr.‭ ‬222‭ ‬664‭ ‬15
Sparkasse Karlsruhe,‭ ‬BLZ‭ ‬660‭ ‬501‭ ‬01
IBAN:‭ ‬DE92660501010022266415
Verwendungszweck:‭ ‬Beugehaft


Was ist Beugehaft‭?

Nach‭ §‬70‭ ‬der Strafprozessordnung kann Ordnungsgeld oder Beugehaft‭ (‬juristisch‭ „‬Erzwingungshaft‭“ ‬genannt‭) ‬gegen Zeug_innen verhängt werden,‭ ‬die,‭ ‬ohne ein Aussageverweigerungsrecht zu besitzen,‭ ‬vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Aussage verweigern.‭ ‬Die Haft dauert maximal sechs Monate und darf in einem Verfahren nur einmal gegenüber die Betroffenen verhängt werden.‭ ‬Beugehaft als Mittel der

Einschüchterung und Entsolidarisierung der Zeug_innen wird vor allem bei‭ §‬129/129a/129b-Verfahren gegen linke Gruppen eingesetzt.

Dies gibt sogar die Bundesanwaltschaft zu,‭ ‬die sich einst wie folgt äußerte:‭ „‬Ein wesentlicher Grund dafür‭ [‬Anm.:‭ ‬unaufgeklärte Aktionen‭] ‬ist das Verhalten von Sympathisanten,‭ ‬die in der Erfüllung ihrer strafprozessualen

Pflichten eine zu verneinende Kooperation mit dem Staatsschutz sehen.‭ ‬Deshalb muss die kollektive Aktion über das Mittel der Beugehaft gebrochen werden.‭“ (‬Begründung der BAW im Herbst‭ ‬1987‭)


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