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Freitag, 29.03.2024

Verwaltungsgericht Berlin: Jahrelange Abhöraktion war rechtswidrig

taz-online, 1.3.2012:

Urteil nach Verfassungschutzexzess: Bespitzelung war unzulässig

Neue Klatsche für den Bundesverfassungsschutz: Das Berliner Verwaltungsgericht hat die jahrelangen Observationen von sechs Berliner Linken für rechtswidrig erklärt

Von Konrad Litschko

Es gab nichts, was die Ermittler nicht interessierte: Jochen U. beim Einkaufen, auf Arbeit in der Biobäckerei, beim Inspizieren von Sperrmüll im Hof. Mails, Anrufe, Briefe fischten sie ab. Vor U.s Tür versteckten sie eine Kamera, sein Auto tauschten sie mit einem baugleichen Modell aus, um einen Sender anzubringen.

Von 1998 bis 2006 ging das so. Der Verfassungsschutz war sicher: Jochen U. und fünf weitere ausgespähte Berliner Linke gehören zur linksextremen „militanten gruppe“. Die verübte ab 2001 Brandanschläge auf Polizeiautos und Sozialämter, Politikern schickte sie Patronenhülsen. Nur: Der Verdacht ließ sich nie erhärten. 2010 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) die Observationen für „rechtswidrig“: Ein „ausreichender Tatverdacht“ habe nie vorgelegen.

Am Donnerstag sitzt U., 63 Jahre, Ringelpullover, kurze graue Haare, vorm Berliner Verwaltungsgericht – als Kläger gegen den Bundesverfassungsschutz. Bewertete der BGH das konkrete Strafverfahren, geht es diesmal um die Behörde selbst – und die Frage, ob sie mit den Abhörmaßnahmen grundsätzlich ihre Kompetenzen überschritt.

Und das Gericht beschert den Staatsschützern die nächste Klatsche: Auch die fünf Richter werten die Observationen als rechtswidrig. Für die Maßnahmen hätten „von Anfang an keine gesetzlichen Voraussetzungen“ vorgelegen, urteilen sie. Es sei nicht ausreichend begründet worden, warum die Anschläge nicht ohne die schweren Grundrechtseingriffe aufgeklärt werden konnten. Auch habe der Verfassungsschutz „tatsächliche Anhaltspunkte“ für die Zugehörigkeit der Beschatteten zur „militanten gruppe“ nie geliefert. Im Gegenteil: Selbst „Nichttelefonieren“ habe das Amt nicht als entlastend, sondern in „unzutreffender Weise“ als verdächtig gewertet, weil im Zweifel konspirativ.

Zuvor hatte der Verfassungsschutz, vertreten durch den Rechtsprofessor Heinrich Wolff, die Observationen verteidigt. Es sei Pflicht der Staatsschützer gewesen, nach den schweren Anschlägen alle Spuren zu verfolgen, so Wolff. Die Beschatteten seien langjährig in der linken Szene aktiv gewesen, hätten in Polittexten Wortgruppen benutzt, die auch in Bekennerschreiben der „militanten gruppe“ auftauchten. Und Jochen U. soll als „Antonio“ an einem „Runden Tisch der Militanten“ über Brandsätze gesprochen haben.

U.s Anwalt Volker Gerloff nennt das „abenteuerliche Konstruktionen“. Dass U. „Antonio“ sei, habe man nie nachgewiesen. Dennoch seien die Bäckerei, bei der U. arbeitete und selbst Mandantengespräche zwischen U. und ihm abgehört worden. „Über Jahre und ohne belastbaren Anhaltspunkt. Das ist skandalös.“

Für den Verfassungsschutz ist das Urteil eine weitere Schmach im Fall „militante gruppe“. Jahrelang hatte die Behörde keine Ahnung, wer hinter den Bränden steckte. Erst 2007 schnappte sie drei Männer bei einer Brandstiftung, 2009 wurden sie zu Haftstrafen ab drei Jahren verurteilt.

Mit Jochen U. wurde dagegen jahrelang der Falsche beschattet. Das Urteil des Verwaltungsgerichts kommentiert der 63-Jährige mit Genugtuung. Es sei ihm nicht um Revanche gegangen, sondern darum, dem Verfassungsschutz zu zeigen, „dass er nicht alles machen kann, was er will“. Die Sache sei ja eine Posse, findet U. – wäre sie nicht so ernst. Denn während das Amt exzessiv gegen links ermittelte, hätten Nazis unbemerkt gemordet.

Neues Deutschland, 3.3.2012:

Verfassungsschutz agiert illegal

Von Peter Kirschey

Gericht: Spitzeleien gegen unbescholtene Bürger von Anfang an rechtswidrig
Es gab keinerlei Recht zur Überwachung von acht Berlinern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, konstatierte das Berliner Verwaltungsgericht in acht Urteilen.

Die Urteilsbegründungen sprechen eine klare Sprache: Der Verfassungsschutz hat über Jahre geltendes Recht gebrochen. Es geht um politisch aktive Berliner, die zwischen 1998 bis September 2006 überwacht wurden (nd-Ausgabe vom Freitag). Nach Beendigung der Überwachungen wurde ihnen lapidar mitgeteilt, dass sie Ziel von Beobachtungen waren, nun aber kein Verdacht mehr bestehe. Anlass war die vom Bundesamt für Verfassungsschutz aufgestellte Behauptung, die Bespitzelten seien Mitglieder der zur linksautonomen Szene gerechneten »militanten gruppe«.

Nun hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts in ihren Urteilen zu den acht Einzelfällen festgestellt, dass »die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen von Anfang an nicht vorlagen.« Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig. Die Grenzen für Spitzelaktivitäten sind sehr eng, und sie gelten in der Regel für drei Monate und müssen dann erneut begründet werden. Doch »bereits im Antrag auf Anordnung der beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen beim hierfür zuständigen Bundesministerium des Inneren hätte das Bundesamt diese Voraussetzungen bezogen auf den konkreten Sachverhalt darlegen müssen«, erklärte das Gericht. Vermutungen, Spekulationen, Fälschungen - das waren stattdessen die Grundlagen der Spitzelaktionen. Denn es gab keinen Hinweis darauf, dass die Opfer der Überwachung irgendeiner terroristischen Vereinigung angehören würden.

Selbst zeitweises Nichttelefonieren habe das Bundesamt als Anhaltspunkt für den angenommenen Verdacht angesehen, erklärten die Richter. Das heißt, wer telefoniert, macht sich verdächtig, wer belanglose Gespräche führt, noch verdächtiger und wer gar nicht telefoniert, ist extrem verdächtig, weil er seine Untergrundaktivitäten besonders geschickt tarnt. Es gab keine Taten, keine Täter, nur einen Verfassungsschutz, der sich über alle Rechtsnormen hinweggesetzt hat.

Damit haben Verwaltungsrichter zuletzt mehrfach die ungesetzlichen Aktivitäten des Verfassungsschutzes scharf kritisiert. So gaben die Gerichte der Muslimischen Jugend Recht, die im Verfassungsschutzbericht als extremistisch eingestuft wurde, und erwirkten die Streichung aus dem Bericht. Auch der sozialistische Jugendverband solid, dem vom Verfassungsschutz linksradikale Positionen attestiert und ihm deshalb Fördermittel verweigert wurden, bekam vom Oberverwaltungsgericht juristische Zustimmung. Drei Beispiele, die das Versagen des Verfassungsschutzes gerichtsnotorisch festhalten.

Neues Deutschland, 2.3.2012:

Jahrelang rechtswidrig bespitzelt

Bürger klagen erfolgreich vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen den Verfassungsschutz

Von Peter Kirschey

Acht Jahre wurden BerlinerInnen systematisch überwacht. Grund war ihre angebliche Mitgliedschaft in der »militanten gruppe«. Gestern wehrten sich die Ausgespähten nun juristisch.

Auf der Anklagebank sitzen das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesministerium des Innern. Und wie viele Angeklagte in Strafprozessen, so verhalten sich auch am Pranger stehende Behörden: Verstockt, uneinsichtig und sie geben nur das zu, was schon bewiesen ist. Ort des Verfahrens war gestern das Berliner Verwaltungsgericht, wo sich Bürger gegen jahrelange Bespitzelung durch den bundesdeutschen Geheimdienst wehrten.

Am 17. Oktober 2008 erhielten einige Berliner, eine Anwaltskanzlei und eine Bäckerei Briefe, in denen ihnen mitgeteilt wurde, dass sie in den Jahren 1998 bis 2006 vom Verfassungsschutz überwacht wurden, ihre Telefone abgehört, ihre Briefe geöffnet und gelesen und ihr E-Mail-Verkehr aufgezeichnet. Der Verdacht, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, habe sich jedoch nicht bestätigt, insofern seien die Maßnahmen eingestellt worden.

Der Fall hat nun ein juristisches Nachspiel, die Betroffenen klagten gegen die Abhörattacken. Die Verfassungsschützer argwöhnten damals, dass es sich bei den Personen um Mitglieder oder Anhänger der »militanten gruppe« handeln würde. Die »militante gruppe« (mg) wird für zahlreiche Anschläge zwischen 2001 und 2009 verantwortlich gemacht, bis sich die Gruppe nach eigenem Bekunden selbst aufgelöst hat. Nachdem die Verfassungsschützer keine Beweise für ihre Vermutungen erbringen konnten, wurden sie immer argwöhnischer. Wem nichts nachzuweisen ist, der ist nicht unschuldig, der ist nur viel raffinierter und versteht, sein terroristisches Handwerk gut zu tarnen. Sie beobachteten und beobachteten, ließen ihre Aktionen immer wieder verlängern.

Wie absurd die Spitzeleien wurden, zeigt der Fall eines Betroffenen. Hintergrund ist ein Geschehen im Jahre 2001. Damals wurde an drei Repräsentanten des Staates, darunter Otto Graf Lambsdorff, per Post scharfe Munition gesandt, um gegen den skandalösen Umgang mit Entschädigungszahlungen für Zwangsarbeiter in der Nazizeit zu protestieren. Diese Aktion wurde der »mg« zugerechnet. Da das Opfer des Lauschangriffs zwei Jahre in der Begegnungsstätte Auschwitz gearbeitet hatte und somit Kenntnis von der Sklavenarbeit unter den Nazis hatte, so die Logik der Verfassungsschützer, gehöre der Beobachtete zum Kreis der Verdächtigen. In einem anderen Fall wurde ein Veteranentreffen ehemaliger taz-Mitarbeiter zu einem konspirativen Treff von Verfassungsfeinden umgedeutet.

Das Gericht gab den acht Klagen der Abgehörten statt, die Bespitzelungen waren rechtswidrig.

junge Welt 2.3.2012:

Schlapphüte abgewatscht

Berliner Verwaltungsgericht: Linke Aktivisten acht Jahre lang zu Unrecht vom Verfassungsschutz überwacht

Von Claudia Wangerin

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die achtjährige Überwachung der Telefonanschlüsse linker Aktivisten, einer Biobäckerei und eines Anwaltsbüros durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unrechtmäßig erklärt.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen hätten von Anfang an nicht vorgelegen, teilte das Gericht am späten Nachmittag mit. Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben oder von vornherein aussichtslos seien. Von November 1998 bis September 2006 waren Telefonate, E-Mails und Post der Kläger abgehört und überwacht worden. Anlaß war der vom Verfassungsschutz behauptete Verdacht, sie seien Mitglieder der linksautonomen »militanten gruppe«.

Die Klagen der acht Personen, darunter auch mittelbar Betroffene, die nicht selbst verdächtigt wurden, sondern nur dieselben Telefonanschlüsse nutzten, waren zu Beginn der Verhandlung zusammengefaßt worden. Der Vorsitzende Richter Wilfried Peters äußerte bereits am Vormittag starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Überwachung und sprach von vagen Analysen des Verfassungsschutzes. Die Klagen richten sich gegen das Bundesinnenministerium, das auf Antrag des Inlandsgeheimdienstes die Maßnahmen anordnete. Die Antragstexte, so Richter Peters, vermittelten den Eindruck von Textbausteinen, die mit konkreten Fällen gar nichts zu tun hätten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ging davon aus, daß die Überwachten vermuteten, telefonisch überwacht zu werden. Deshalb, so die Logik der Behörde, wollte eine Anruferin einem der Überwachten womöglich ein falsches Alibi verschaffen, als sie auf den Anrufbeantworter sprach, er käme nachher auch mit in die Kneipe. Da es in der fraglichen Nacht im Jahr 2001 einen Brandanschlag gab, war das Telefonat für den Verfassungsschutz ein Grund, die seit 1998 laufende Überwachungsmaßnahme gegen linke Aktivisten wegen angeblicher Gründung der »militanten gruppe« für ein weiteres Vierteljahr zu verlängern. Ein hohes Maß an Konspiration wurde vermutet. Erst 2006 gestanden sich die Schlapphüte ein, daß sie sich da in etwas verrannt hatten. Als 2008 die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt wurden, erfuhren die Betroffenen, daß der Inlandsgeheimdienst acht Jahre lang ihre Telefonate, ihre Post und ihre E-Mails überwacht hatte.

Der Bundesgerichtshof hatte schon im März 2010 entschieden, daß die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war, weil es keinen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben habe. Das BfV nahm jedoch für sich wesentlich weiter reichende Kompetenzen in Anspruch als die strafrechtlich zugelassenen Überwachungsspielräume.

Rechtsanwalt Volker Gerloff, der die Kläger am Donnerstag vor Gericht vertrat, war selbst von den Maßnahmen betroffen .»Die Logik, daß jemand, dem nichts nachzuweisen ist, besonders verdächtig macht, läßt erhebliche Zweifel an der Seriosität der Arbeit des BfV erkennen«, so Gerloff. »Über viele Jahre konnte den Betroffenen trotz umfangreicher Überwachung nichts vorgeworfen werden. Die Reaktion war nicht der Abbruch der Überwachung, sondern die Intensivierung und Ausweitung derselben.« Gerloff hob auch das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant hervor. Deshalb müsse die Überwachung eines Anwaltsbüros, das auch Mandanten aus der linken Szene vertritt, besonders aufmerken lassen. Der Rechtsbeistand der Beklagten, Heinrich Amadeus Wolf, betonte dagegen, eine Anwaltskanzlei sei rechtlich »kein abhörsicherer Raum«. Das Gericht ließ sich auch von seiner Argumentation, die Aktivisten hätten sich in einer kleinen Gruppe zu den Schwerpunktthemen der »militanten gruppe« engagiert, nicht überzeugen.

Berliner Zeitung 2.3.2012, Seite 6:

Gericht rügt Geheimdienst

Überwachung von Linken in Berlin war rechtswidrig

Von Andreas Förster

Die langjährige Überwachung linker Aktivisten durch den Verfassungsschutz war rechtswidrig. [...] Ob die für die Genehmigung der Überwachung zuständige Kommission die Ermittlungsakten überhaupt regelmäßig sichtete, blieb zweifelhaft.

dpa 1.3.2012, 17 Uhr:

Gericht: Jahrelange Abhöraktion war rechtswidrig

Jahrelang wussten sie nicht, dass der Verfassungsschutz Telefonate belauschte und ihre Post mitlas. Als sie es erfuhren, zogen in Berlin linke Aktivisten, ein Anwaltsbüro und eine Biobäckerei vor Gericht. Nun gibt es Urteile.

Von Jutta Schütz, dpa

Berlin (dpa/bb) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach Urteilen des Berliner Verwaltungsgerichts jahrelang rechtswidrig Telefone von linken Aktivisten in der Hauptstadt abgehört sowie Mails und Post kontrolliert. Es gab keine tatsächlichen Anhaltspunkte, dass die Abgehörten der linksextremistischen Gruppierung "mg" angehörten, urteilte das Gericht am Donnerstag. Mit diesem Verdacht waren die Abhöraktionen von 1998 bis 2006 begründet worden. Das Bundesinnenministerium hatte sie auf Antrag des Bundesamtes angeordnet. Der "mg" werden mindestens 25 Brandanschläge von 2001 bis 2007 mit einem Sachschaden von mehr als einer dreiviertel Million Euro zur Last gelegt.

Von Anfang an lagen keine gesetzlichen Voraussetzungen für die Überwachung vor, urteilte die erste Kammer. Telefonüberwachung sei nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen aussichtslos seien. Acht Klagen gegen das Bundesinnenministerium waren damit in erster Instanz erfolgreich. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Schon zuvor hatte Vizegerichtspräsident Wilfried Peters betont, für den Verdacht des Angriffs auf die demokratische Grundordnung müssten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Aus der vagen Analyse von Verlautbarungen verschiedener Gruppen könne auch nicht auf eine "mg"-Mitgliedschaft geschlossen werden. Einige Kläger sollen einen Beitrag für einen Verein verfasst haben, der mit einem Schreiben der "mg" übereinstimmte.

Zudem hätten die Anordnungen zur Überwachung den Eindruck von Textbausteinen fernab der konkreten Fälle vermittelt, so Richter Peters. Er rügte auch, dass die Verfassungsschützer aus Nichttelefonieren von Betroffenen Verdachtsmomente konstruiert hätten.

Für das Innenministerium hatte Anwalt Heinrich Amadeus Wolff das Abhören als "Prognoseentscheidung" gerechtfertigt. Verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuklären, sei wie Stochern im Nebel. Der Verfassungsschutz müsse schon im Vorfeld von Straftaten aufklären.

Dagegen sprach Kläger-Anwalt Volker Gerloff von einem Skandal. Die Überwachung sei auch damit begründet worden, dass keine illegalen Aktivitäten festgestellt werden konnten. Da sei dann ein so hohes Maß an Konspiration vermutet worden - um damit weitere Kontrollen zu rechtfertigen. "Das hat einfach zu weit geführt."

Der Bundesgerichtshof hatte die "militante gruppe" zuletzt als kriminelle Vereinigung eingestuft, während sie anfangs als terroristische Vereinigung angesehen wurde. Die linksextremistische Gruppierung erklärte 2009 ihre Selbstauflösung, woran Ermittler zweifelten.

Zuvor hatte schon der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war. Laut Anwalt Gerloff könnten durch eine gerichtlich festgestellte Rechtswidrigkeit Schmerzensgelder eingeklagt werden.

dpa-Kurzmeldung nach dem Urteil:

Gericht: Jahrelange Abhöraktion war rechtswidrig

Der Vorsitzende Richter Wilfried Peters äußerte starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Überwachung. Für den Verdacht, dass jemand die demokratische Grundordnung angreift, müssten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Er sprach von vagen Analysen des Verfassungsschutzes. Wann Entscheidungen zu den Klagen fallen, stand noch nicht fest.

Die Klagen richten sich gegen das Bundesinnenministerium, das auf Antrag des Bundesamtes die Überwachung anordnete. Die Anträge vermittelten den Eindruck von Textbausteinen, die mit den konkreten Fällen gar nichts zu tun haben, so Richter Peters.

Der Bundesgerichtshof hatte die "militante gruppe" zuletzt als kriminelle Vereinigung eingestuft, zuvor war sie als terroristische Vereinigung angesehen worden. Der Gruppe wurden mindestens 25 Brandanschläge von 2001 bis 2007 mit einem Sachschaden von rund 840.000 Euro zur Last gelegt. Die linksextremistische Gruppierung erklärte 2009 ihre Selbstauflösung, woran Ermittler zweifelten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits entschieden, dass die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war. Nach Angaben von Kläger-Anwalt Volker Gerloff könnten bei Feststellung der Rechtswidrigkeit vom Verwaltungsgericht Schmerzensgelder eingeklagt werden.

Pressemitteilung des Büro MdB Hans-Christian Ströbele (Christian Busold):

Nach Gerichtsurteil / G10: Verfassungsschutz darf niemals wieder derart überwachen

Zu der gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass die achtjährige heimliche Kommunikations-Überwachung vermeintlicher Linksradikaler durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) von vornherein rechtswidrig war, erklärt Hans-Christian Ströbele:

Das Gericht hat dem Geheimdienst des Bundes eine Lektion erteilt und ihn in die Schranken verwiesen. Völlig zu Recht. Das BfV hatte wieder einmal maßlos in die Grundrechte von Bürgern eingegriffen. Es hatte im Vorgehen gegen ihm verdächtig erscheinende Linke jedes Maß verloren.

Das BfV hat damit seinen zweifelhaften Ruf bestätigt, politisch einseitig ausgerichtet zu agieren. Die viele Jahren andauernden Maßnahmen waren völlig unverhältnismäßig, ohne ausreichenden Anlaß und unbegründet.
Das BfV hatte sich sogar dann noch uneinsichtig gezeigt, als die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt ihre Ermittlungen gegen die Betroffenen bereits eingestellt hatten. Trotzdem bedurfte es noch der Feststellung des Bundesgerichtshofs 2010, dass die Überwachung auch nicht durch Strafgesetze gedeckt war.

Seit Langem habe ich diese Maßnahmen des Geheimdienstes kritisiert und beanstandet. Dieses Vorgehen muss nun Konsequenzen haben.

Ich habe beantragt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium sich in seiner nächsten Sitzung mit Schlussfolgerungen aus der Gerichtsentscheidung für das künftige Wirken des BfV befasst.

Fakten:

Pressemitteilung Nr. 9/2012 des Verwaltungsgericht Berlin, 1.3.2012:

Abhörmaßnahmen durch Verfassungsschutz waren rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute in mehreren Verfahren die Rechtswidrigkeit jahrelanger Überwachungsmaßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Bundesamt) festgestellt. Seit 1998 bis September 2006 wurden Telefonate, E-Mails und Post der Kläger abgehört bzw. überwacht. Anlass war der vom Bundesamt behauptete Verdacht, diese seien Mitglieder der zur linksautonomen Szene gerechneten sog. "militanten gruppe."

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat in ihren Urteilen festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen von Anfang an nicht vorlagen. Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben oder von vornherein aussichtslos seien. Bereits im Antrag auf Anordnung der beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen beim hierfür zuständigen Bundesministerium des Inneren hätte das Bundesamt diese Voraussetzungen bezogen auf den konkreten Sachverhalt darlegen müssen. In seinen Anträgen habe es aber nicht hinreichend konkret begründet, dass die mit den Maßnahmen beabsichtigte Erforschung des Sachverhalts nicht auf andere Weise hätte erfolgen können. Auch hätten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den vom Bundesamt geäußerten Verdacht vorgelegen, die Kläger gehörten der "militanten gruppe" an. Vielmehr sei aus der Analyse von Verlautbarungen verschiedener Gruppen auf die Identität der Gruppenmitglieder geschlossen worden, ohne dass ein hinreichender Bezug zu den einzelnen Klägern hergestellt worden sei. Auch andere Verhaltensweisen der Betroffenen, wie z. B. zeitweises Nichttelefonieren, habe das Bundesamt ohne weitere konkrete Anhaltspunkte unzutreffender Weise als tatsächliche Anhaltspunkte für den angenommenen Verdacht angesehen.

Gegen die Urteile kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

*Urteile der 1. Kammer vom 1. März 2012 - VG A 391.08 u.a.*

rbb meldete vor dem Urteil:

Überwachung
Verwaltungsgericht bemängelt Telefonüberwachung in Berlin

Im Prozess um die jahrelange telefonische Überwachung von linken Aktivisten hat das Berliner Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit angezweifelt.

Für den Verdacht, dass jemand die demokratische Grundordnung angreife, müssten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, sagte der Vorsitzende Richter Wilfried Peters. Er sprach zum Auftakt des Verfahrens am Donnerstag von vagen Analysen des Verfassungsschutzes. Wann das Gericht über die acht Klagen von Betroffenen entscheidet, steht bislang nicht fest.

In dem Prozess geht es um Abhöraktionen im Umfeld der linksextremistischen "militanten gruppe" von 1998 bis 2006. Nach Angaben von Anwälten hielten die Verfassungsschützer die Überwachten für Mitglieder der Vereinigung, der mindestens 25 Brandanschläge zur Last gelegt werden.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2010 entschieden, dass die Überwachung nicht durch Strafgesetze gedeckt war.

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dpa kündigte den Prozess wie folgt an:

Berlin (dpa/bb) - Abhörmaßnahmen im Umfeld der linksextremistischen "militanten gruppe" (mg) stehen heute (Donnerstag/10.00) beim Berliner Verwaltungsgericht auf dem juristischen Prüfstand. Nach Angaben des Vereins Republikanischer Anwälte überwachte das Bundesamt für Verfassungsschutz von November 1998 bis Oktober 2006 linke Aktivisten in Berlin mit der Begründung, sie seien Mitglieder oder Unterstützer der mg. Betroffen gewesen seien sechs Einzelpersonen, eine Biobäckerei und ein Anwaltsbüro. Die Betroffenen wollen nun klären lassen, ob die Telefonüberwachung gegen Verwaltungsrecht verstieß. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2010 entschieden, dass die Überwachung nicht durch Strafgesetze gedeckt war. Der mg waren mindestens 25 Brandanschläge zur Last gelegt worden. Sie hatte im Jahr 2009 ihre Selbstauflösung erklärt.

dpa: Umfeld von "militanter gruppe" abgehört - Prozess

Berlin (dpa/bb) - Abhörmaßnahmen im Umfeld der linksextremistischen "militanten gruppe" (mg) stehen heute (Donnerstag/10.00) beim Berliner Verwaltungsgericht auf dem juristischen Prüfstand. Nach Angaben des Vereins Republikanischer Anwälte überwachte das Bundesamt für Verfassungsschutz von November 1998 bis Oktober 2006 linke Aktivisten in Berlin mit der Begründung, sie seien Mitglieder oder Unterstützer der mg. Betroffen gewesen seien sechs Einzelpersonen, eine Biobäckerei und ein Anwaltsbüro. Die Betroffenen wollen nun klären lassen, ob die Telefonüberwachung gegen Verwaltungsrecht verstieß.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2010 entschieden, dass die Überwachung nicht durch Strafgesetze gedeckt war. Der mg waren mindestens 25 Brandanschläge zur Last gelegt worden. Sie hatte im Jahr 2009 ihre Selbstauflösung erklärt.

siehe auch: Staatliche Kontrolle der Geheimdienste?


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